ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Änderung der Sport-Rahmenordnung

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Änderung der Sportrahmenordnung

Zur Umsetzung der vom Ausbildungausschuss angeregten Änderungen in den Qualifikationsvroraussetzungen zu den Deutschen Meisterschaften des ADRK bei den Fährtenhunden (DM-FH) und den Gebrauchshunden (DM-IGP) sowie zur Aufnahme in das ADRK-Team, das den Klub bei VDH-DM-IGP und der IFR-WM-IGP vertritt, wurden die entsprechend formulierten Anträge im Umlaufverfahren vom Beirat entschieden und mehrheitlich befürwortet.

Da es auch um die Fortführung oder Streichung der Sichtungsprüfung ging, die jeweils Ende April eines Jahres stattfindet, wäre die Entscheidung auf der Beiratshauptsitzung im April zu spät gekommen, um einem möglichen Ausrichter der Veranstaltung Planungssicherheit bzw. genügend Vorbereitungszeit zu geben.

Antrag 1 betrifft die Qualifikation zur DM-FH und lautete in Kurzform:
Vereinfachung der Qualifikation – Anstelle von zwei mit Mindestpunktzahl bestandenen Prüfungen soll eine bestandene Prüfung auf einem ADRK-Platz unter einem ADRK-Richter künftig für die besten 20 Hunde genügen, um auf der DM-FH starten zu können.
Abstimmung: 336 Ja, 47 Nein, 0 Enthaltungen

Antrag 2 betrifft die Qualifikation zur DM-IGP und lautete in Kurzform:
Streichung der Qualiprüfung (QP) – Ersatz durch eine bestandene IGP-3-Prüfung unter einem ADRK-Richter auf einem ADRK-Platz
Abstimmung: 334 Ja, 7 Nein, 42 Enthaltungen

Antrag 3 betrifft die Aufnahme in das ADRK-Team, die bisher über die Sichtungsprüfungen geregelt wurde, und lautete in Kurzform:
Streichung der Sichtungsprüfung – Ersatz durch 2 Qualifikationsprüfungen unter einem ADRK-Richter, wovon eine auf einem fremden ADRK-Platz abgelegt werden muss (könnte evtl. auch die vorherige DM-IGP sein)
Abstimmung: 376 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltungen

Damit wird es dieses Jahr keine Sichtungsprüfung mehr geben. Interessenten für das ADRK-Team müssen mindestens zwei Qualifikationsprüfungen (QP) ablegen. Die Tabelle mit den Ergebnissen wird laufend auf der Homepage veröffentlicht.

Die Tabelle zu den Qualifizierungsvoraussetzungen als Teil der gesamten Sport-Rahmenordnung finden Sie hier

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Download this file (Qualiregeln_Sportordnung_012023.pdf)Qualifizierungsregeln 

ZTP Kropp - Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens

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Liebe Mitglieder,
nachdem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der Angelegenheit ZTP Kropp vom Juli 2020 bereits seit einiger Zeit abgeschlossen sind, wurden die Ergebnisse nun vom Justitiar des ADRK, Dr. Claus Chevalier, in einem Bericht zusammengefasst.
Vom Vorstand wurde dieser durch eine Stellungnahme ergänzt.

Der Vorstand

Terminschutz für Veranstaltungen

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Terminschutz für Veranstaltungen

Die ab Juni 2021 getroffene Regelung, wonach Veranstaltungen durch Corona bedingt jederzeit abgesagt oder verschoben werden können, ist aufgehoben. Es gelten ab sofort wieder die regulären Terminschutzbedingungen.

 

 

Mein gesunder Rassehund

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Die Initiative

Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Die Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. als einem der betroffenenen Vereine haben die Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ gegründet, der sich bereits zahlreiche andere Vereine - darunter der ADRK - angeschlossen haben.

Logo Kontrollierte Rassehundezucht

Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – als Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. und Gründer der Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ – sind einer davon.

Infoflyer gelb

Die Initiative

 

Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – als Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. und Gründer der Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ – sind einer davon.

Die Initiative

 
Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – als Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. und Gründer der Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ – sind einer davon.
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