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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen und Ausstellungen
Nachdem nun in vielen Fällen der Trainingsbetrieb mit hoffentlich allen vorgeschriebenen Auflagen wieder angelaufen ist oder demnächst anlaufen wird, ist die Durchführung von Sport-/Leistungsprüfungen, und Ausstellungen vorerst noch nicht möglich.
Die prüfungsberechtigten Mitgliedsvereine schlossen sich der Empfehlung des VDH-Vorstands an, die zunächst bis Ende Mai festgelegte Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen bis Ende Juni zu verlängern.
Im ADRK und weiteren Rassezuchtvereinen gilt dies auch für Ausstellungen. Zuchtzulassungs- oder Zuchttauglichkeitsprüfungen dagegen werden in einzelnen Vereinen - unter anderem im ADRK - jedoch ab Juni wieder möglich sein, da, wo die örtlichen Behörden dies gestatten.
Damit wird zumindest im Bereich der Zuchtzulassung für etwas Entspannung gesorgt, wobei der eine oder andere sicher auch gerne schon Sport- und Leistungsprüfungen durchgeführt hätte.
Die Entscheidung für eine Verlängerung der Sperre in diesem Bereich fiel den Verantwortlichen nicht leicht, doch gibt es neben der Solidarität innerhalb des VDH und ADRK weitere gewichtige Gründe dafür.
Als kleine Hilfestellung bei der Vorbereitung des Trainings und der dann hoffentlich wieder möglichen dienen die Mustervorlagen im Anhang.
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Die Initiativen zur Wiederbelebung der Aktivitäten im VDH und in seinen Mitgliedsvereinen müssen wohlüberlegt sein, weil Fehlentscheidungen zu einer Verschärfung statt zu einer Milderung der Problemlage führen können. Und diese ist nicht zuletzt deshalb anspruchsvoll, weil wir einerseits Gesundheitsrisiken abwenden und andererseits konkretes gemeinschaftliches Handeln wieder ermöglichen wollen.
Bei der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 wurde unter
TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie u. a. in Punkt 10 beschlossen:
Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
Ein konkretes Datum wurde nicht vereinbart. Während die Regelung in vielen Bundesländern bereits gilt, scheinen wohl Baden-Württemberg und Bayern mit dem 11. Mai das Schlusslicht zu bilden. Sicherheitshalber sollte auf der Homepage der Länder nachgeschaut oder bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.
Zur näheren Erläuterung dieser Bedingungen sei hier stellvertretend auf die "Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben des Landes Niedersachsen" und die dort angesprochenen "Die zehn Leitplanken des DOSB" (Deutschen Olympischen Sportbund) verwiesen.
Danach ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sportliche Betätigung im Freien möglich, aber "jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe."
Damit bleibt erst einmal abzuwarten, ab wann auf den Hundeplätzen auch wieder Prüfungen oder gar Ausstellungen durchgeführt werden können.
After careful consideration the ADRK board decided to cancel the Klubsieger-Zuchtschau und the German Championships of Working Dogs (DM IGP) of this year.
It will be considered later whether the Herbstkörung (Koerung in autumn) and die German Championships of Tracking Dogs (DM FH) can happen.
First signs of relaxing of bans for using sports grounds are coming up in individual federal states. So there is a chance, that from June on events like trials or ZTPs can take place again. This is supposed to be adjusted between the individual breed and dogs sports clubs and will be announced promptly. In case of any doubts the local regulations are binding.
An overview of the current regulations for sports clubs and sports grounds can be found on the site of the DVG.