ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Neuregelung Helferausweis

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Neuregelung der Gültigkeit eines ADRK-Helferausweises
Vom Beirat des ADRK wurde im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossen, dass der Helferausweis ab sofort dauerhaft gültig bleibt, solange innerhalb von drei Jahren mindestens ein Einsatz durch einen ADRK-Leistungs- oder -Zuchtrichter bescheinigt wird.

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Anhang an die Durchführungsbestimmungen einer ZTP

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Anhang an die Durchführungsbestimmungen einer ZTP

Nachzuchtbeurteilung
Sinn und Zweck:

Die Nachzuchtbeurteilung hat zum Ziel, den Zahnstatus bei Rottweilern nach dem 8. Lebensmonat für den Eigentümer und den ADRK zu erfassen. Hierzu genügt eine Vorstellung auf einer ZTP (siehe Beschluss des Beirats aus 04/2022). Außerdem werden Daten von Rottweilern erfasst, die möglicherweise später nicht auf einer ZTP vorgestellt werden.

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ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 06.07.2022

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ADRK-ZTP-Bestimmungen

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung gehen = Aus, Fuß

b) Ausführung

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräf­tiges Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, wird er durch den HL bedrängt. In dieser Phase der Bedrängung ist der Softstock in einer Drohbewegung über den Körper des Hundes zu schwingen, ohne diesen zu berühren. Auf Anweisung des ZR steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

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Terminschutz für Veranstaltungen

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Terminschutz für Veranstaltungen

Die ab Juni 2021 getroffene Regelung, wonach Veranstaltungen durch Corona bedingt jederzeit abgesagt oder verschoben werden können, ist aufgehoben. Es gelten ab sofort wieder die regulären Terminschutzbedingungen.

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Mein gesunder Rassehund

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Die Initiative

Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Die Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. als einem der betroffenenen Vereine haben die Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ gegründet, der sich bereits zahlreiche andere Vereine - darunter der ADRK - angeschlossen haben.

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