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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Veranstaltungssperre
Aufgrund der in den letzten Tagen deutlich angestiegenen Zahlen an positiven Testergebnissen auf Covid-19 beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28.10.2020 zusammen mit der Bundeskanzlerin bundeseinheitlich erneut drastsische Maßnahmen zur Kontakt-beschränkung, die ab 02.11.2020 in Kraft treten und zunächst bis Ende November gelten werden.
Darunter fallen auch Freizeit- und Amateursportveranstaltungen, womit dann leider auch wieder alle ADRK-Veranstalltungen im November ausfallen müssen.
Für Dezember lässt sich momentan noch keine Aussage treffen, da die Regierungschefs je nach Lage über die weitere Zeit entscheiden werden. In zwei Wochen soll die erste Bestandaufnahme erfolgen.
Ob ein Training im kleinen Kreis möglich ist, kann nur das zuständige Ordnungsamt entscheiden. Daher sollte dort nachgefragt werden. Der ADRK kann diese Frage nicht beantworten.
Zur Entzerrung der Lage wird der zulässige Zeitraum für Zuchttauglichkeitsprüfungen erweitert. Sofern es die Corona-Lage zulässt, können ZTP bis zum 13.12.2020 und wieder ab dem 09.01.2021 stattfinden.
Ob die für Anfang des Jahres vorgesehenen Versammlungen der Landes- und Bezirksgruppen stattfinden dürfen, steht zzt. ebenfalls noch in den Sternen. Vorsichtshalber sollten jedoch die Einladungen veröffentlicht oder verschickt werden, um zumnindest die Möglichkeit dafür offenzuhalten.
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ADRK – Sichtungsprüfung 2021 sowie Helfersichtung bei der BG-Allgäuer Tor in Memmingen
Die Sichtung findet am 24./25.April 2021 als Qualifikationsprüfung für die ADRK-DM-IGP, VDH-DM-IGP und IFR-WM-IGP in 2021 statt.
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Vorprüfung in IGP-3 auf einer ADRK-geschützten Prüfung unter einem ADRK-Richter im Zeitraum zwischen dem 08.07.2019 und dem 11.4.2021 mit mindestens 270 Punkten, Abt. C mind. 85 Pkt./TSB „a“. Meldungen bitte bis zum 11.04.2021.
Die besten werden dann im ADRK-TEAM-2021 zur VDH-DM-IGP und zur IFR-WM-IGP fahren. Alle Teilnehmer mit einer Punktzahl ab 260 Pkt., Abt. C mind. 85 Pkt./TSB „a“. sind automatisch für unsere ADRK-DM-IGP 2021 qualifiziert.
Am Samstag, den 24.April 2021 findet zudem die Helferauswahl für die Sichtung, die Frühjahrs- und Herbstkörung, die VDH-Helfersichtung sowie die ADRK DM-IGP statt. Meldungen bitte auch hierbis zum 11.04.2021.
Jeder Helfer hat hierzu zwei Probehunde mitzubringen.
Die Veranstaltung musste jetzt wegen Corona auch abgesagt werden.
Die diesjährige VDH-Deutsche Meisterschaft der Fährtenhunde soll vom 20.11. - 22.11.2020 bei der SV OG Rochlitz in 09306 Erlau/Sachsen stattfinden.
ADRK-Hundeführer, die auf dieser Veranstaltung führen möchten, können sich bis zum 25. Okt. 2020 beim ADRK-Hauptausbildungswart melden.
Zugelassen werden nur solche Hunde, die auf zwei ADRK-Prüfungen im Zeitraum zwischen dem 23. Nov. 2019 und dem 25. Okt. 2020 jeweils mindestens 90 Punkte in IFH-2 unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern erreicht haben.
Die dem ADRK zustehenden zwei Startplätze werden nach dem Leistungsprinzip vergeben. Meldungen bitte mit Kopien der Leistungskarte und der Ahnentafel an den ADRK-Hauptausbildungswart.
Für eine wirksamere Gefahrenabwehr in Hessen und eine diskriminierungs- und willkürfreie HundeVO wurde von hessischen Rottweilerfreunden nun eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht. Sie haben stichhaltige Argumente zusammengetragen, die sie auf Nachfrage gerne mit jedem Interessierten und Unterstützer dieser Petititon teilen und zugänglich machen. Über folgenden Link können Sie sich der Petition anschließen:
"Kommt gerne jederzeit auf uns zu, wenn ihr Fragen und Anmerkungen zur Petition habt. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog. Bitte teilt den Beitrag / Link mit Freunden und Bekannten und verhelft dem Land Hessen so hoffentlich zu mehr Sicherheit für Mensch und Tier und für besseren Umgang mit Hunden, des Menschen oftmals besten Freund."
Heinz Baumann
Die komplette Petition an den Hessischen Landtag kann hier eingesehen werden.
Die ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 13.04.2019, sind weiterhin in Kraft. Der Vorstand hat wegen der Corona Pandemie beschlossen, sie bis zum 31.12.2020 an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen bzw. zu ergänzen, um die Durchführung von Zuchtveranstaltungen schneller zu ermöglichen, damit der Schaden für den Zuchtjahrgang 2020 so gering wie möglich gehalten werden kann.