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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Veranstaltungssperre
Aufgrund der in den letzten Tagen deutlich angestiegenen Zahlen an positiven Testergebnissen auf Covid-19 beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28.10.2020 zusammen mit der Bundeskanzlerin bundeseinheitlich erneut drastsische Maßnahmen zur Kontakt-beschränkung, die ab 02.11.2020 in Kraft treten und zunächst bis Ende November gelten werden.
Darunter fallen auch Freizeit- und Amateursportveranstaltungen, womit dann leider auch wieder alle ADRK-Veranstalltungen im November ausfallen müssen.
Für Dezember lässt sich momentan noch keine Aussage treffen, da die Regierungschefs je nach Lage über die weitere Zeit entscheiden werden. In zwei Wochen soll die erste Bestandaufnahme erfolgen.
Ob ein Training im kleinen Kreis möglich ist, kann nur das zuständige Ordnungsamt entscheiden. Daher sollte dort nachgefragt werden. Der ADRK kann diese Frage nicht beantworten.
Zur Entzerrung der Lage wird der zulässige Zeitraum für Zuchttauglichkeitsprüfungen erweitert. Sofern es die Corona-Lage zulässt, können ZTP bis zum 13.12.2020 und wieder ab dem 09.01.2021 stattfinden.
Ob die für Anfang des Jahres vorgesehenen Versammlungen der Landes- und Bezirksgruppen stattfinden dürfen, steht zzt. ebenfalls noch in den Sternen. Vorsichtshalber sollten jedoch die Einladungen veröffentlicht oder verschickt werden, um zumnindest die Möglichkeit dafür offenzuhalten.
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Die ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 13.04.2019, sind weiterhin in Kraft. Der Vorstand hat wegen der Corona Pandemie beschlossen, sie bis zum 31.12.2020 an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen bzw. zu ergänzen, um die Durchführung von Zuchtveranstaltungen schneller zu ermöglichen, damit der Schaden für den Zuchtjahrgang 2020 so gering wie möglich gehalten werden kann.
Der Vorstand hat sich entschlossen, neben der ADRK-DM-IGP 2020 nunmehr auch die ADRK-DM-IFH 2020 abzusagen.
Noch immer sind größere Veranstaltungen nur unter erheblichen Einschränkungen und unter strengen Hygieneauflagen durchführbar. Auch wird es nicht möglich sein, alle Besucher einer DM-IFH im Gelände gemäß den Auflagen zur Nachverfolgung von Infektionsketten lückenlos zu registrieren. Zudem haben wir lernen müssen, dass ein lokaler Lockdown aufgrund des Infektionsgeschehens nie ausgeschlossen werden kann. Eingeschränkte Qualifikations-möglichkeiten, das nicht abschätzbare Gesundheitsrisiko für alle Beteiligten sowie die fehlende Planungssicherheit für den Ausrichter machen es unumgänglich, die ADRK-DM-IFH 2020 ausfallen zu lassen.
Wir bitten um Verständnis!
Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen und Ausstellungen
Nachdem nun in vielen Fällen der Trainingsbetrieb mit hoffentlich allen vorgeschriebenen Auflagen wieder angelaufen ist oder demnächst anlaufen wird, ist die Durchführung von Sport-/Leistungsprüfungen, und Ausstellungen vorerst noch nicht möglich.
Die prüfungsberechtigten Mitgliedsvereine schlossen sich der Empfehlung des VDH-Vorstands an, die zunächst bis Ende Mai festgelegte Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen bis Ende Juni zu verlängern.
Im ADRK und weiteren Rassezuchtvereinen gilt dies auch für Ausstellungen. Zuchtzulassungs- oder Zuchttauglichkeitsprüfungen dagegen werden in einzelnen Vereinen - unter anderem im ADRK - jedoch ab Juni wieder möglich sein, da, wo die örtlichen Behörden dies gestatten.
Damit wird zumindest im Bereich der Zuchtzulassung für etwas Entspannung gesorgt, wobei der eine oder andere sicher auch gerne schon Sport- und Leistungsprüfungen durchgeführt hätte.
Die Entscheidung für eine Verlängerung der Sperre in diesem Bereich fiel den Verantwortlichen nicht leicht, doch gibt es neben der Solidarität innerhalb des VDH und ADRK weitere gewichtige Gründe dafür.
Als kleine Hilfestellung bei der Vorbereitung des Trainings und der dann hoffentlich wieder möglichen dienen die Mustervorlagen im Anhang.
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