ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Sachsen

Das sächsische "Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" selbst nennt keine Rassen, aber in den Durchführungsbestimmungen werden 3 Rassen genannt.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Hundeverordnung Stand 2003-05.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2003-05
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