ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Hamburg

Die Hamburger Verordnung vom Juli 2000 enthielt 2 Listen, Kategorie 1 mit 3, Kategorie 2 mit 11 Rassen. Sie wurde jedoch für nichtig erklärt. Seit 1. April 2006 gibt es ein zuletzt am 04.12.2024 geändertes Gesetz, das den Rottweiler unter den widerlegbar gefährlichen Rassen führt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bietet Informationen zum Thema "Hunde halten in Hamburg" an.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (2003-09 Anwälte Info.pdf)Anwälte2003-09 Anwälte Info
Diese Datei herunterladen (Aktuelles Gesetz seit 01. April 2006.pdf)GesetzGesetz seit 01. April 2006.
Diese Datei herunterladen (Hundeverordnung Stand 2000-07.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2000-07
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