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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Das Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) ist wesentlicher Bestandteil des "§ 33 Datenschutz und Datennutzung – Gesetzeskonforme Version gemäß Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" der Satzung des Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e. V. (ADRK) in ihrer aktuellen Form sowie der Datenschutzerklärung.
Das Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Übersicht darüber, wie und zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es dient der Transparenz und ist ein zentrales Instrument des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) wird dokumentiert:
Das Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) zeigt, dass der ADRK verantwortungsvoll und transparent mit personenbezogenen Daten umgeht. Es hilft dabei:
Das Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) wird vom Verantwortlichen im Sinne der DSGVO geführt, also vom ADRK bzw. der zuständigen Organisationseinheit. Das Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) wird regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf den Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.
Bei fragen zum Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten (VVT) wenden Sie sich bitte an Verantwortlichen im Sinne der DSGVO, den Datenschutzbeauftragten des Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), der Ihnen alle Fragen beantwortet.
Für den Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e. V. (ADRK) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Überwachungsbehörde zuständig.