ADRK-Veranstaltungen ab Juni 2021

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ADRK-Veranstaltungen ab Juni 2021

Durch den Rückgang der Zahl der Infizierten gibt es nach und nach weitere Lockerungen, zu denen vielfach auch die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen ghört.

Dennoch sind weiterhin Länder- und kommunale Regelungen zu beachten. Sicherheitshalber sollte bei der zuständigen Ord­nungsbehörde nachgefragt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Veranstaltung durchgeführt werden kann.

Alleiniger Verantwortlicher für eine ordnungsgemäße Durchführung ist die veranstaltende BG bzw. die in ihrem Namen handelnden Personen. Sie werden im Zweifelsfall von der Ordnungsbehörde zur Rechenschaft gezogen und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn gegen behördliche Auf­lagen verstoßen wurde. Wichtig ist, dass auch Teilnehmer – und Besucher – der Veranstaltung an die Auflagen gebunden und bei Missachtung ebenfalls von Bußgeldern bedroht sind.

Wie gehabt, kann eine Veranstaltung jederzeit abgesagt oder verschoben werden. Bereits bezahlte Fristschutzgebühren werden auf den neuen Termin übertragen oder auch zurückbezahlt.

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