ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass keine Auslandshündinnen belegt werden dürfen, deren auf der Ahnentafel eingetragener Eigentümer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder die bekanntermaßen in einer Zuchtstätte in Deutschland werfen werden.

 

Ackenheil Anwaltskanzlei


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