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Bundesland |
Karte |
Infos + Links |
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Schleswig-Holstein |
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Schleswig-Holstein hatte ebenfalls eine
umfangreichere Rasseliste, die 2002 vom BVerwG kassiert worden war. Die
Landesregierung plant als Ersatz seit längerem ein Gesetz. |
Landesregierung Schleswig-Holstein
Hundeverordnung Stand
2005-05 |
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Infos:
2004-06
Presseinfo |
2005-05 Meldung des Innenministeriums |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Mecklenburg-Vorpommern
verfügte über eine Verordnung, die am
29.04.04 zuletzt geändert wurde und eine aus 12 Rassen bestehende Liste
enthält. |
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Hundeverordnung Stand 2000-07 |
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Hamburg |
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Die Hamburger Verordnung vom Juli 2000 enthielt 2 Listen, Kategorie 1
mit 3, Kategorie 2 mit 11 Rassen. Sie wurde jedoch für nichtig erklärt.
Seit 1. April 2006 gibt es ein Gesetz, das den Rottweiler unter den
widerlegbar gefährlichen Rassen führt. |
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Verbraucherschutz
Hundeverordnung Stand 2000-07 |
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Infos:
2003-09
Anwälte Info |
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Pressemitteilung 27.09.2005 |
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Aktuelles Gesetz seit 01. April 2006 |
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Aktuelles zum Thema Hundegesetz |
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Niedersachsen |
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Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 werden nur noch Hunde – unabhängig von ihrer
Rassezugehörigkeit - reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität
aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit
getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes
wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a.
die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen
Wesenstest nachzuweisen. |
Nieders. Ministerium f. d. ländl. Raum, Ernährung,
Landw. + Verbraucherschutz
Hundegesetz Stand 2011-07 |
Fragen und Antworten
Aktuelle Informationen |
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Archiv:
2001-05 Oberverwaltungsgericht
2001-05 Anwälte
2001-07 ADRK
2002-07 Bundesverwaltungsgericht
2002-07 Anwälte
2002-08 Anwälte
Niedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03 |
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Bremen |
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Bremen Liste nennt 4 Rassen. |
Bremer Senat
Hundeverordnung Stand 2001-10 |
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Gesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Gesetzes |
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Brandenburg |
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Über den ADRK wurde auch in Brandenburg geklagt, zu einer Verhandlung vor
dem OVG
in Frankfurt/O. kam es leider nicht. Andere - scheinbar einfachere
- Verfahren - teils ebenfalls mit Rottweilerbeteiligung - wurden jedoch
behandelt und in Kenntnis der bereits vorliegenden Urteile des BVerwG
abschlägig beschieden. Die Revision vor dem BVerwG, das zwischenzeitlich
nach Leipzig umgezogen war, ergab aber erwartungsgemäß auch in Brandenburg
die Nichtigkeit der Verordnung. Seit 2004 hat Brandenburg aber seine
gesetzliche Ermächtigung geändert und in seiner "Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Halten und Führen von Hunden", neben vielen weiteren
Rassen, auch den Rottweiler aufgelistet. Leider wurde die über den ADRK
dagegen betriebene Klage im Sept. 2012 vom Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg mit sehr dürftigen Argumenten abgeschmettert. |
Ministerium des Inneren Brandenburg (MI)
Hundehalterverordnung (HundehV) Stand 16.06.2004 |
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Hundeverordnung Stand 2004-06 |
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Rassenliste Stand 2004-07 |
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Bericht zum
Urteil des OVG
Berlin-Brandenburg vom Sept. 2012 |
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Berlin |
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Berlins am 23.09.04 beschlossenes Gesetz enthält
"nur" noch 10 statt der 12 Rassen in der bisherigen Hundeverordnung. |
Berliner Senat
Hundeverordnung Stand
2000-07 |
Infos:
2004-09
Hundegesetz Info
2004-09
Gesetzesentwurf |
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Sachsen-
Anhalt |
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Sachsen-Anhalt hat keine Rasseliste. Das
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember
die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte
Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht
der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche
Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer
Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind.
Seit 2009 gibt es ein "Gesetz
zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" |
Inneministerium
Sachsen-Anhalt |
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Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden auf parlamentarischem Weg |
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Kampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag |
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Gesetzentwurf 2006 |
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Anhörung im Landtag am 11.01.2007 |
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Nordrhein-Westfalen |
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Nordrhein-Westfalen war einsamer Spitzenreiter mit zunächst 42 als
gefährlich geltenden Rassen auf der Liste. Nachdem jedoch verdeutlicht
worden war, dass manche davon in Deutschland noch nie gesehen worden waren
und andere sogar bereits als ausgestorben galten, wurde die Liste im
Rahmen einer Umwidmung in ein Landeshundegesetz drastisch reduziert und
umfasst nunmehr "nur" noch 14 Rassen. Davon stehen 4 auf der Liste 1 und
10, zu denen auch der Rottweiler gehört, auf der Liste 2. |
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Ministerium für Umwelt + Naturschutz, Landw. + Verbraucherschutz des Landes NRW |
Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW
Informationen des Landes NRW |
Hundegesetz Stand 2002-12
HvO Durchführung Stand 2003-12 |
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Sachsen |
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Das sächsische "Gesetz zum Schutze der Bevölkerung
vor gefährlichen Hunden" selbst nennt keine Rassen, aber in den
Durchführungsbestimmungen werden 3 Rassen genannt. |
Bürger und Freistaat Sachsen
Hundeverordnung Stand
2003-05 |
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Thüringen |
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Thüringen listet in seinem "Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom
Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf. |
Innenministerium Freistaat Thüringen
Tiergefahrengesetz 2011-06.pdf |
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Infos:
Fragen zum Tiergefahrengesetz 2011-06 |
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Hessen |
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Hessen listet in seiner mehrfach abgeänderten
Verordnung 11 Rassen als gefährlich. |
Hessen Landesregierung
Hundeverordnung Stand 2008-12 |
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Presseerklärung |
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Ende Januar 2013 wurde der von der SPD im Dezember
2011 eingebrachte
Gesetzentwurf
für ein Hundegesetz, das ähnlich wie das
niedersächsische auf
Rasselisten verzichten wollte, in zweiter Lesung vom Hessischen Landtag
abgelehnt, nachdem sich viele Organisationen zuvor dafür ausgesprochen
hatten.
Redebeitrag der federführenden SPD-Abgeordneten Dr. Pauly-Bender und
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion |
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Rheinland-
Pfalz |
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Rheinland-Pfalz nennt in seiner Verordnung 3
gefährliche Rassen. Rasseliste ist vorerst außer Kraft. Innenministerium
will möglichst schnell ein Kampfhunde-Gesetz entwerfen. |
Innenministerium
Rheinland-Pfalz
Hundeverordnung Stand
2000-07 |
Infos:
2004-09-27
Presseinfo |
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Bayern |
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In Bayern, dem einzigen Bundesland, wo es schon seit 1992 Rasselisten
gibt, entdeckte man im Jahr 2002, dass sich bei der Gefährlichkeit von
Hunderassen Veränderungen ergeben hatten. Folgerichtig wurde eine (!)
Rasse von der Liste gestrichen, 6 andere, darunter der Rottweiler, kamen
auf Liste 2 (Kategorie 2) neu hinzu. Durch eine über den ADRK geführte Klage
bis hin zum Verwaltungsgerichtshof in München konnte Ende 2010 immerhin
erreicht werden, dass Hunde mit Negativzeugnis nicht noch weiteren
Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenzwang einhalten müssen. |
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Hundeverordnung Stand 2008-04 |
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Rassenliste Stand 2002-11 |
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Bericht
zum Urteil des VGH München |
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Baden-Württemberg |
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Baden-Württemberg hat 3 als gefährlich geltende
Rassen gelistet. |
Innenministerium + Ministerium f. ländl. Raum
Baden-Württemberg
Hundeverordnung Stand 2000-08 |
Infos:
2002-07 Auswirkung Niedersachsenurteil
Verwaltungsvorschrift 2003-12 |
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Saarland |
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Das Saarland hat 3 Rassen auf der Liste. |
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und
Soziales
Hundeverordnung Stand
2003-12 |
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Infos:
Verwaltungsvorschrift 2004-04 |
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