|
|
||
|
|
|
|
|
Dezember 2011 Helferprüfung am 19./20.11.11 in Coesfeld
Kurzbericht und
einige
Bilder November 2011 Helferprüfung am 19./20.11.2011 in Coesfeld Nähere Angaben sind hier... zu finden Fragen und Antworten zur Helferprüfung; weitere Fragen zum ADRK
Oktober 2011 Helferprüfung Nord Die Teilnehmer für die Helferprüfung Nord am 19./20.11.11 in Coesfeld melden sich bitte bis zum 01.11.2011 beim Hauptausbildungswart.
Meldeschluss für die Deutsche Meisterschaft FH bei der BG Schwalestadt ist am 17.10.2011 (Poststempel). Meldungen bitte ausschließlich an den Hauptausbildungswart.
Landesausscheidungen Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, das bei den Landesausscheidungen zur DM-VPG zwei Helfer im Einsatz sein müssen.
Helferprüfung am 25./26.06.2011 in Meitingen Kurzbericht und einige Bilder
Helferprüfung am 25./26.06.2011 in Meitingen Der Zeitplan ist hier... zu finden Fragen und Antworten zur Helferprüfung; weitere Fragen zum ADRK
Helferprüfung im Süden am 25./26.06.2011 in Meitingen Auf Beschluss des ADRK-Vorstands
wird die Helferprüfung im Süden im ersten Halbjahr 2011 bei der
Bezirksgruppe
Meitingen
stattfinden.
Nichtzulassung von trächtigen und säugenden Hündinnen in Sportprüfungen Der VDH-Vorstand hat sich in seiner
Sitzung am 28./29. Januar 2011 erneut mit der o.a. Thematik befasst.
Der seinerzeitige Beschluss aus der Vorstandssitzung am 18. Juni
2010 wurde wie folgt abgeändert: Nicht zugelassen sind Hündinnen
in der Zeitspanne 21 Tage nach dem Belegen (Decktag) bis drei Monate
nach dem Werfen (Wurftag).
Die
VDH-IPO-FH wird vom 25. bis 27. Februar 2011 vom DV LG
Thüringen in Oberdurla durchgeführt.
Voraussetzungen zur Sichtungsprüfung 1. ADRK-Bundesausbildungswochenende Wann: 01.–03.04.2011
Wer: Leistungs- und Zuchtrichter, LAW,
Verbandshelfer (gesichtete Helfer die überregional eingesetzt werden
können) und als kleines Dankeschön für Euer Wo: 59394 Nordkirchen (Gelände), (Hotelliste) Gesamtleitung: K. H. Nieratzky, HAW ADRK, Erwin Klöck, Hardy Mayer, AAS ADRK Örtliche Leitung: Jörg Mastenbrock, LAW Westfalen Programm: Fr., 01.04.2011, 20.00 Uhr Eröffnung, Besprechung allgemeiner Ausbildungs- und Bewertungsthemen, offene Diskussionsrunde Sa., 02.04.2011, 08:00 Uhr gemeinsames Frühstück ab 09.00 Uhr Seminar zum Thema Lernverhalten von Hunden in Theorie und Praxis. Referentin Dr. Esther Schalke, Uni Hannover So.,03.04.2011, 08:00 Uhr gemeinsames Frühstück ab 09:00- Training in Abt. C unter Anleitung der Lehrhelfer Oliver Neubrand und Markus Maaser ca. 17:00 Uhr Ende
Das Seminar ist für den o. a. Personenkreis
kostenlos, Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erfolgt auf eigene
Rechnung. Weitere Interessenten sind herzlich zu dieser
Veranstaltung eingeladen. Für das Seminar wird ein Kostenbeitrag
von 30,-- € erhoben. Der Betrag wird vorab auf das Spendenkonto Hundesport
im ADRK Meldeschluss ist der 15.03.2011, Meldungen des unter „Wer“ bezeichneten Personenkreises bitte per E-Mail an mich, alle weiteren Interessenten an die Geschäftsstelle. Übernachtungsanfragen an Jörg Mastenbrock, LAW LG Westfalen.
Klarstellung zu den Lehrhelfern und Helferprüfungen Bei den Ausführungen zum Thema Lehrhelfer/Ausführungsbestimmungen zur Erlangung des Helferausweises kam es leider zu missverständlichen Deutungen derselben. Ich möchte deshalb nochmals versuchen, Klarheit zu schaffen. Statistisch wurde festgestellt, dass im ADRK zur Zeit 2 – 3 Helferprüfungen jährlich durchgeführt werden. Klar ersichtlich ist, dass nur noch wenige Landesgruppen in der Lage sind, eigene Helferprüfungen durchzuführen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Durchführung von Helferprüfungen aus der Verantwortung der Landesgruppen zu nehmen und in die Obhut des ADRK zu geben. Bis zur Erlangung weiterer Erkenntnisse sind 2 Prüfungen jährlich vorgesehen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben, interessierte Nachwuchshelfer können so rechtzeitig planen. Wie bereits ausgeführt wurde, können sich BG´s aus den Bereichen Nord/Süd für die Ausrichtung dieser Prüfungen bewerben. Selbstverständlich werden LG´s/BG´s, die viele Teilnehmer stellen, entsprechend berücksichtigt. Nord/Süd bedeutet nicht, dass West und Ost vernachlässigt wird. Unter Süd sind in diesem Fall, auf den ADRK bezogen, nachfolgende Landesgruppen zu verstehen:
LG 08 Pfalz, LG 09 Saarland, LG 10 Hessen, LG 11
Bayern-Nord, LG 12 Baden Nord, LG 13 Württemberg, LG 14
Oberschwaben, LG 15 Bayern-Süd, LG 17 Sachsen und LG 19 Thüringen. Nord demzufolge: LG 01 Schleswig Holstein, LG 02 Nord, LG 03 Niedersachsen, LG 04 Berlin, LG 05 Weser Ems, LG 06 Westfalen, LG 07 Rheinland, LG 16 Mecklenburg Vorpommern, LG 18 Sachsen Anhalt und LG 21 Brandenburg. Ich hoffe, dass in diesem Punkt jetzt etwas mehr Klarheit besteht. Bezüglich der Helferschulung hat sich eigentlich gar nichts verändert. Die Nachwuchshelfer werden weiterhin von ihren LAW´s beschult. Wenn die LAW´s der Ansicht sind, dass ihre Nachwuchshelfer Prüfungsreife besitzen, können sie die Helfer zur Helferprüfung anmelden. Die Prüfung wird dann an einem der veröffentlichten Termine an einem Wochenende abgenommen. Hierbei wird samstags nochmals praktische Arbeit mit einem der Lehrhelfer geübt, die eigentliche Prüfung erfolgt im theoretischen Bereich samstags abends, die Praxisprüfung wird sonntags durchgeführt. Auf diese Weise können den Junghelfern nochmals wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben werden, die sich letztendlich für alle, von der LG bis zur BG, vom Hundesportler bis zum Züchter, bezahlt machen werden. Was die Kosten anbelangt: Schulung kostet Geld, überall, nicht nur im ADRK. Geld der LG`s und BG`s ist in der Ausbildung mit Sicherheit gut angelegt. Was die Auswahl der Lehrhelfer anbelangt, gibt es folgendes zu sagen: Mit Oliver Neubrand und Markus Maser wurden zwei Helfer ausgewählt, die im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus nicht nur im ADRK einen hervorragenden Namen als Schutzdiensthelfer und Hundeführer haben. Für junge Nachwuchshelfer sind es Gallionsfiguren, für die meisten von ihnen wird es eine Ehre sein, mit Oliver und Markus zusammen zu arbeiten dürfen. Zur Ausbildungskonzeption im ADRK: Sachkundenachweise und Helferprüfungen müssen selbstverständlich in allen Landesgruppen nach gleichen Richtlinien geschult werden. Dies beinhaltet, dass nur ein begrenzter Personenkreis eingesetzt werden kann, um eine möglichst gleichmäßige Abnahme dieser Prüfung zu erreichen. Die Konzeption wird derzeit erstellt und nach Fertigstellung im Internet veröffentlicht. Sollte sich herausstellen, dass zwei Helferprüfungen im Jahr und zwei Lehrhelfer für den ADRK zu wenig sind, kann in diesen Bereichen problemlos nachgebessert werden.
Die
VDH-IPO-FH wird vom 25. bis 27. Februar 2011 vom DV LG
Thüringen in Oberdurla durchgeführt.
November 2010 Nichtzulassung v. trächtigen/säugenden Hündinnen in Sportprüfungen Um
Beachtung des
einstimmigen VDH-Vorstandsbeschlusses über die Nichtzulassung von
trächtigen und säugenden Hündinnen wird gebeten:
Prüfungsordnung VPG
Oktober 2010 Prüfungsformulare (Anmeldungen, Bewertungsblätter (auch im Set am PC auszufüllen)) wurden überarbeitet.
Achtung Teilnehmer der DM-FH 2010 Alle, die keine Konfektionsgröße angegeben haben, bitte so schnell wie möglich an den HAW nachmelden, damit die richtigen Trainingsanzuggrößen bestellt werden können.
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Fristschutzanträge künftig in 1-facher Fertigung an die Geschäftsstelle vorzulegen sind. Wenn möglich die Internet Formulare verwenden, an den LG Vorsitzenden weiterleiten und von dort per Mail an die Geschäftsstelle. Ebenso wäre es wünschenswert, für die Anmeldungen zur Leistungsprüfung das Internetformular zu verwenden. Das Ergebnissammelblatt ist unbedingt am PC oder mit Schreibmaschine auszufüllen. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Ergebnislisten werden durch die Geschäftsstelle überarbeitet. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20.-€ wird der BG in Rechnung gestellt. KHNieratzky
August 2010 Lehrhelfer: News: Oliver Neubrand und Markus Maser wurden durch den AAS in Abstimmung mit dem Vorstand zu Lehrhelfern im ADRK ernannt. Zu Lehrhelfern können Inhaber des ADRK-Helferausweises ernannt werden, die durch weit über das Normalmaß hinausgehende Fähigkeiten in praktischer und theoretischer Hinsicht geeignet sind, andere Helfer zu beschulen und zu verbessern. Neue Richtlinien zur Erlangung des Helferausweises im ADRK: Die Abnahme von Helferprüfungen erfolgt künftig 2 x jährlich auf Bundesebene, einmal im Süden und einmal im Norden. Die Termine werden zu Beginn des Jahres bekannt gegeben und sowohl im Der Rottweiler als auch im Internet veröffentlicht. Interessierte BG´s können sich um die Ausrichtung bewerben. Die Beschulungen der Helfer werden weiterhin auf Landesebene durch den LAW durchgeführt. Der LAW meldet den beschulten Helfer zur Helferprüfung an. Diese erfolgt über 2 Tage. Samstags nochmals praktische Beschulung durch den verantwortlichen Lehrhelfer und die theoretische Prüfung. Sonntags wird die prakt. Prüfung der Helfer durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung besteht die Möglichkeit für interessierte Helfer mit dem jeweiligen Lehrhelfer zu trainieren. Die Abnahme der Prüfung erfolgt entweder durch den HAW, ein Mitglied des AAS oder einen beauftragten Richter in Zusammenarbeit mit einem Lehrhelfer. Sind nicht mindestens 7 Helfer angemeldet, wird die Helferprüfung aus Kostengründen nicht durchgeführt. Die Kosten werden anteilig auf die LG´s umgelegt. Beispiel: 15 Helfer, Gesamtkosten 450 €, 3 Helfer z. B. aus dem Rheinland, Kosten für das Rheinland 90 €. Die Vergütung der Lehrhelfer erfolgt analog den Bestimmungen für die Richter. Die nächste Helferprüfung ist für den 11./12.12.2010 bei der BG Wolfenbüttel u. U. vorgesehen. Etwaige Anmeldungen bitte bis zum 30.11.2010 an den HAW. |