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Dezember 2011
Helferprüfung am
19./20.11.11 in Coesfeld
Kurzbericht und
einige
Bilder
November 2011
Helferprüfung am
19./20.11.2011 in Coesfeld
Nähere Angaben sind hier...
zu finden
Fragen und
Antworten zur Helferprüfung;
weitere Fragen zum ADRK
Oktober 2011
Helferprüfung Nord
Die Teilnehmer für die Helferprüfung Nord am
19./20.11.11 in Coesfeld melden sich bitte bis zum
01.11.2011 beim Hauptausbildungswart.
DM-FH
Meldeschluss für die Deutsche Meisterschaft
FH bei der BG Schwalestadt ist am 17.10.2011 (Poststempel).
Meldungen bitte ausschließlich an den Hauptausbildungswart.
August 2011
Landesausscheidungen
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin,
das bei den Landesausscheidungen zur DM-VPG zwei Helfer im Einsatz sein
müssen.
Juli 2011
Helferprüfung am
25./26.06.2011 in Meitingen
Kurzbericht und
einige
Bilder
Juni 2011
Helferprüfung am
25./26.06.2011 in Meitingen
Der Zeitplan ist
hier...
zu finden
Fragen und
Antworten zur Helferprüfung;
weitere Fragen zum ADRK
April
2011
Helferprüfung im Süden am
25./26.06.2011 in Meitingen
Auf Beschluss des ADRK-Vorstands
wird die Helferprüfung im Süden im ersten Halbjahr 2011 bei der
Bezirksgruppe
Meitingen
stattfinden.
Meldeschluss für Teilnehmer ist der 01.06.2011.
Februar
2011
Nichtzulassung von trächtigen
und säugenden Hündinnen in Sportprüfungen
Der VDH-Vorstand hat sich in seiner
Sitzung am 28./29. Januar 2011 erneut mit der o.a. Thematik befasst.
Der seinerzeitige Beschluss aus der Vorstandssitzung am 18. Juni
2010 wurde wie folgt abgeändert:
Nicht zugelassen sind Hündinnen
in der Zeitspanne 21 Tage nach dem Belegen (Decktag) bis drei Monate
nach dem Werfen (Wurftag).
Die
VDH-IPO-FH wird vom 25. bis 27. Februar 2011 vom DV LG
Thüringen in Oberdurla durchgeführt.
Näheres unter:
www.vdh-fh-2011.de
Januar 2011
Voraussetzungen zur Sichtungsprüfung
Zur
ADRK-Sichtungsprüfung IPO 3 werden Teams zugelassen, die nach der VDH-DM
des Vorjahres eine Prüfung in VPG/IPO III mit mindestens 270 Punkten/sg,
Abteilung „C“ mindestens 85 Punkte, TSB „a“ auf einer
ADRK-geschützten Prüfung abgelegt
haben.
1. ADRK-Bundesausbildungswochenende
Wann: 01.–03.04.2011
Wer: Leistungs-und Zuchtrichter, LAW,
Verbandshelfer (gesichtete Helfer die überregional eingesetzt werden
können) und als kleines Dankeschön für
Euer Engagement Inhaber von ADRK-Helferausweisen
und Inhabern von ADRK-Sachkundenachweisen
Wo:
59394 Nordkirchen
(Gelände),
(Hotelliste)
Gesamtleitung: K.
H. Nieratzky, HAW ADRK, Erwin Klöck, Hardy Mayer, AAS ADRK
Örtliche Leitung: Jörg
Mastenbrock, LAW Westfalen
Programm:
Fr., 01.04.2011,
20.00 Uhr Eröffnung, Besprechung allgemeiner Ausbildungs- und
Bewertungsthemen, offene Diskussionsrunde
Sa., 02.04.2011, 08:00 Uhr gemeinsames Frühstück
ab 09.00 Uhr
Seminar zum Thema Lernverhalten von Hunden in Theorie und
Praxis. Referentin Dr. Esther Schalke, Uni Hannover
So.,03.04.2011, 08:00 Uhr gemeinsames Frühstück
ab
09:00- Training in Abt. C unter Anleitung der Lehrhelfer
Oliver Neubrand und Markus Maaser
ca. 17:00 Uhr
Ende
Das Seminar ist für den o. a. Personenkreis
kostenlos, Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erfolgt auf eigene
Rechnung. Weitere Interessenten sind herzlich zu dieser
Veranstaltung eingeladen. Für das Seminar wird ein Kostenbeitrag
von 30,-- € erhoben. Der Betrag wird vorab auf das Spendenkonto Hundesport
im ADRK
(Konto-Nr.
632 111 204 bei der Volksbank Minden (BLZ 490 603 92)) unter Angabe
des Namens und des Stichworts "BAW-Seminar" einbezahlt und künftig für weitere Schulungen genutzt.
Esther Schalke ist in Theorie und Praxis eine absolute Granate, ich
kann dieses Seminar jedem ernsthaften Hundeausbilder nur ans Herz
legen.
Meldeschluss ist
der 15.03.2011, Meldungen des unter „Wer“ bezeichneten
Personenkreises bitte per E-Mail an mich, alle weiteren
Interessenten an die Geschäftsstelle. Übernachtungsanfragen an Jörg
Mastenbrock, LAW LG Westfalen.
Klarstellung zu
den Lehrhelfern und Helferprüfungen
Bei den
Ausführungen zum Thema Lehrhelfer/Ausführungsbestimmungen zur
Erlangung des Helferausweises kam es leider zu missverständlichen
Deutungen derselben. Ich möchte deshalb nochmals versuchen, Klarheit
zu schaffen.
Statistisch wurde
festgestellt, dass im ADRK zur Zeit 2 – 3 Helferprüfungen jährlich
durchgeführt werden. Klar ersichtlich ist, dass nur noch wenige
Landesgruppen in der Lage sind, eigene Helferprüfungen
durchzuführen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Durchführung von
Helferprüfungen aus der Verantwortung der Landesgruppen zu nehmen
und in die Obhut des ADRK zu geben. Bis zur Erlangung weiterer
Erkenntnisse sind 2 Prüfungen jährlich vorgesehen. Die Termine
werden rechtzeitig bekannt gegeben, interessierte Nachwuchshelfer
können so rechtzeitig planen.
Wie bereits
ausgeführt wurde, können sich BG´s aus den Bereichen Nord/Süd für
die Ausrichtung dieser Prüfungen bewerben. Selbstverständlich werden
LG´s/BG´s, die viele Teilnehmer stellen, entsprechend
berücksichtigt.
Nord/Süd bedeutet
nicht, dass West und Ost vernachlässigt wird. Unter Süd sind in
diesem Fall, auf den ADRK bezogen, nachfolgende Landesgruppen zu
verstehen:
LG 08 Pfalz, LG 09 Saarland, LG 10 Hessen, LG 11
Bayern-Nord, LG 12 Baden Nord, LG 13 Württemberg, LG 14
Oberschwaben, LG 15 Bayern-Süd, LG 17 Sachsen und LG 19 Thüringen.
Nord demzufolge:
LG 01 Schleswig Holstein, LG 02 Nord, LG 03
Niedersachsen, LG 04 Berlin, LG 05 Weser Ems, LG 06 Westfalen, LG 07
Rheinland, LG 16 Mecklenburg Vorpommern, LG 18 Sachsen Anhalt und LG
21 Brandenburg.
Ich hoffe, dass in
diesem Punkt jetzt etwas mehr Klarheit besteht.
Bezüglich der
Helferschulung hat sich eigentlich gar nichts verändert. Die
Nachwuchshelfer werden weiterhin von ihren LAW´s beschult. Wenn die
LAW´s der Ansicht sind, dass ihre Nachwuchshelfer Prüfungsreife
besitzen, können sie die Helfer zur Helferprüfung anmelden. Die
Prüfung wird dann an einem der veröffentlichten Termine an einem
Wochenende abgenommen. Hierbei wird samstags nochmals praktische
Arbeit mit einem der Lehrhelfer geübt, die eigentliche Prüfung
erfolgt im theoretischen Bereich samstags abends, die Praxisprüfung
wird sonntags durchgeführt.
Auf diese Weise
können den Junghelfern nochmals wertvolle Tipps mit auf den Weg
gegeben werden, die sich letztendlich für alle, von der LG bis zur
BG, vom Hundesportler bis zum Züchter, bezahlt machen werden. Was
die Kosten anbelangt: Schulung kostet Geld, überall, nicht nur im
ADRK. Geld der LG`s und BG`s ist in der Ausbildung mit Sicherheit
gut angelegt.
Was die Auswahl
der Lehrhelfer anbelangt, gibt es folgendes zu sagen: Mit Oliver
Neubrand und Markus Maser wurden zwei Helfer ausgewählt, die im
gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus nicht nur im ADRK einen
hervorragenden Namen als Schutzdiensthelfer und Hundeführer haben.
Für junge Nachwuchshelfer sind es Gallionsfiguren, für die meisten
von ihnen wird es eine Ehre sein, mit Oliver und Markus zusammen zu
arbeiten dürfen.
Zur
Ausbildungskonzeption im ADRK: Sachkundenachweise und
Helferprüfungen müssen selbstverständlich in allen Landesgruppen
nach gleichen Richtlinien geschult werden. Dies beinhaltet, dass nur
ein begrenzter Personenkreis eingesetzt werden kann, um eine
möglichst gleichmäßige Abnahme dieser Prüfung zu erreichen. Die
Konzeption wird derzeit erstellt und nach Fertigstellung im Internet
veröffentlicht.
Sollte sich
herausstellen, dass zwei Helferprüfungen im Jahr und zwei Lehrhelfer
für den ADRK zu wenig sind, kann in diesen Bereichen problemlos
nachgebessert werden.
Dezember 2010
Die
VDH-IPO-FH wird vom 25. bis 27. Februar 2011 vom DV LG
Thüringen in Oberdurla durchgeführt.
Die Internetadresse des LV Thüringen lautet:
www.dobermann-thueringen.de
November 2010
Nichtzulassung
v. trächtigen/säugenden Hündinnen in Sportprüfungen
Um
Beachtung des
einstimmigen VDH-Vorstandsbeschlusses über die
Nichtzulassung von trächtigen und säugenden Hündinnen wird
gebeten:
Nicht zugelassen sind Hündinnen in der Zeitspanne ihres
Belegens (Decktag) bis drei Monate nach dem Werfen.
(Wurftag)
Prüfungsordnung VPG
Wie jetzt
bekannt wurde, wird weder die geänderte IPO noch die VDH-PO oder
die BH ab 2011 in Kraft treten.
Nachzulesen auch beim
dhv.
Oktober 2010
Prüfungsformulare (Anmeldungen, Bewertungsblätter (auch im
Set am PC auszufüllen)) wurden überarbeitet.
September 2010
Achtung Teilnehmer der DM-FH 2010
Alle, die
keine Konfektionsgröße angegeben haben, möchten diese
bitte so schnell wie möglich an den HAW nachmelden, damit
die richtigen Trainingsanzuggrößen bestellt werden können.
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf
hingewiesen, dass Fristschutzanträge künftig in 1-facher
Fertigung an die Geschäftsstelle vorzulegen sind. Wenn
möglich die Internet Formulare verwenden, an den LG
Vorsitzenden weiterleiten und von dort per Mail an die
Geschäftsstelle.
Ebenso wäre es wünschenswert, für
die Anmeldungen zur Leistungsprüfung das Internetformular zu
verwenden. Das Ergebnissammelblatt ist unbedingt am PC oder
mit Schreibmaschine auszufüllen.
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte
Ergebnislisten werden durch die Geschäftsstelle
überarbeitet. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20.-€ wird
der BG in Rechnung gestellt.
KHNieratzky
August 2010
Lehrhelfer:
News: Oliver Neubrand und Markus Maser wurden durch den AAS
in Abstimmung mit dem Vorstand zu Lehrhelfern im ADRK
ernannt.
Zu Lehrhelfern können Inhaber des
ADRK-Helferausweises ernannt werden, die durch weit über das
Normalmaß hinausgehende Fähigkeiten in praktischer und
theoretischer Hinsicht geeignet sind, andere Helfer zu
beschulen und zu verbessern.
Neue Richtlinien zur Erlangung des Helferausweises im ADRK:
Die Abnahme von Helferprüfungen
erfolgt künftig 2 x jährlich auf Bundesebene, einmal im
Süden und einmal im Norden. Die Termine werden zu Beginn des
Jahres bekannt gegeben und sowohl im Der Rottweiler
als auch im Internet veröffentlicht. Interessierte BG´s
können sich um die Ausrichtung bewerben.
Die Beschulungen der Helfer werden
weiterhin auf Landesebene durch den LAW durchgeführt. Der
LAW meldet den beschulten Helfer zur Helferprüfung an. Diese
erfolgt über 2 Tage. Samstags nochmals praktische Beschulung
durch den verantwortlichen Lehrhelfer und die theoretische
Prüfung. Sonntags wird die prakt. Prüfung der Helfer
durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung besteht die
Möglichkeit für interessierte Helfer mit dem jeweiligen
Lehrhelfer zu trainieren.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt
entweder durch den HAW, ein Mitglied des AAS oder einen
beauftragten Richter in Zusammenarbeit mit einem Lehrhelfer.
Sind nicht mindestens 7 Helfer angemeldet, wird die
Helferprüfung aus Kostengründen nicht durchgeführt.
Die Kosten werden anteilig auf die
LG´s umgelegt. Beispiel: 15 Helfer, Gesamtkosten 450 €, 3
Helfer z. B. aus dem Rheinland, Kosten für das Rheinland 90
€.
Die Vergütung der Lehrhelfer erfolgt
analog den Bestimmungen für die Richter.
Die nächste Helferprüfung ist für den 11./12.12.2010 bei der
BG Wolfenbüttel u. U. vorgesehen. Etwaige Anmeldungen bitte
bis zum 30.11.2010 an den HAW.
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